Hallo,
Ich hätte eine Frage zum Thema Bürgergeld und meinem Pokerkonto. Ich plane Bürgergeld zu beantragen für den Januar. Auf meinem Pokerkonto möchte ich im Januar eine Überweisung von meinem Pokerkonto auf mein Girokonto durchführen. Poker selbst gespielt habe ich im Dezember, jedoch plane ich das nicht im Januar zu tun, da die rechtlichen Komplikationen zu kritisch sind.
Gespielt also vor dem Leistungsbezug, das Geld ist aber noch auf dem Pokerkonto.
Meine Frage nun: Kann ich den Betrag auf meinem Pokerkonto neben meinem Girokonto und meinem Bargeld angeben (was ich natürlich machen würde) und dann Überweisungen von meinem Pokerkonto auf mein Girokonto im Januar als Übertrag/Umschichtung angeben?
Oder würde das ebenfalls eine einmalige Einnahme aus Glücksspielgewinnen darstellen und den Bürgergeldsatz reduzieren? Summe auf dem Pokerkonto ist ca 450 Euro und meine Vermögensfreigrenze wäre nicht überschritten.
Herzlichen Dank