Hallo,
da ich mir nicht sicher bin, wollte ich euch hier mal nach Rat bitten. Hoffe ich poste das in die richtige Kategorie.
Ich habe im Juni 2022 eine Überzahlung von 47 Euro bekommen. Jetzt habe ich, also heute, eine Vollstreckungsankündigung von 52 Euro bekommen. Da kamen jetzt nochmal 5 Euro Mahngebühren oben drauf.
Hier meine Frage. Gilt die neue Bagatellgrenze noch rückwirkend für 2022 bzw. kann ich da noch widerspruch einlegen oder muss ich das jetzt bezahlen?
Danke.