Teilweise Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung - ohne Eigenverschulden

  • Hallo zusammen,

    man gab mir den Rat mich mit meinem großen Problem hier an das Forum zu wenden.

    Folgendes ist geschehen, ich habe ab den 01.01.2023 eine Sanktion von 30% auf Heizkosten erhalten welche mir mit 230€ vom Regelbedarf einbehalten werden. Demzufolge erhielt ich auch nur 190€ für den Monat Januar. Die Sanktion soll bis zum 31.05.2023 bestehen.

    Es sind 4 Faktoren die mir bitter aufgestoßen

    1. die Sanktion entstand dadurch weil das Jobcenter die Nebenkostenabrechnung für 2020 verlangte die ich nicht einreichen kann weil ich keine erhalten habe von meinem Vermieter ( da bin ich nicht die einzige )

    2. sofort 30% und nicht wie man es weiß das es erst mit 10%, dann 20% und zuletzt 30% und das jeweils für 3 Monate und nicht wie bei mir gleich für 5 Monate.

    3. Ich habe mehrmals mit dem Jobcenter telefoniert und ihnen mehrmals erklärt das ich keine Abrechnung erhalten habe sowie auch kein Guthaben, welches ich per Kontoauszüge auch nachweisen kann, ebenfalls das ich mehrmals den Vermieter versucht habe zu kontaktieren, dieser aber auf nichts reagiert, weder per Anruf, per Email noch per WhatsApp. Dennoch knallte man mir jetzt eine 30% ige Sanktion rein ohne den mal nachzugehen und egal was ich tu, das Jobcenter zieht es durch.

    4. mir kommt das alles nicht rechtens vor schon alleine wegen der 30% und dann vom Regelbedarf.

    Der Fehler liegt nicht bei mir sondern beim Vermieter, nun erhält er die volle Miete aber ich muss bis 31.05. 2023 mit 190€ auskommen.

    Mir wird dadurch auch eine Unterbrechung Stromversorgung im Hause stehen weil ich den Abschlag von 123€ nicht bezahlen kann sowie die Rate für die Jahresendabrechnung Strom.

    Das Jobcenter reitet mich nun ordentlich ins Verderben, ich muss bluten für etwas wofür ich nichts kann.

    Mein Vermieter reibt sich die Hände und kommt vermutlich vor lauter lachen nicht in den Schlaf, während ich böse leiden muss.

    Als am 31.12.2022 das „ Bürgergeld „ ausgezahlt wurde ( ich erhielt keine Erhöhung, wäre es an dem dann hätte ich mindestens mit der Sanktion anstatt 190€ eigentlich 207 erhalten müssen ) schrieb ich an das Jobcenter eine Email und am Montag, den 02.01.2023 rief ich beim Jobcenter an.

    Ich hatte nicht den Eindruck das man sich das ganze noch einmal ansehen wird und man sehe von der Sanktion erst ab wenn ich die fehlende Abrechnung nachreiche, wieder erklärte ich dem Jobcenter das ich keine erhalten habe und es auch per Auszüge nachweisen könne das ich auch kein Guthaben erhalten habe, das ich beim Vermieter nichts erreiche undicht auch für 2021 wieder nichts erhalten habe.

    Angeblich befasste sich ein Mitarbeiter mit meiner Email und man könne mir nichts sagen was der nächste Weg wäre oder was jetzt passieren wird.

    Was ich auch nicht verstehe ist warum man mir das vom Regelbedarf abzieht wenn das jedoch die Heizkosten betrifft und man dem Vermieter nicht einfach weniger Miete überweist damit dieser sich mal bewegt. In seinen Augen sind wir Harz 4 Empfänger dumme Leute und wir hätten nichts zu melden, ja solch eine Aussage knallte mir mein Vermieter per Email eins an den Kopf als bereits für die Abrechnung 2019 Theater gab mit der Abrechnung und ich darauf Widerspruch einlegte.

    Ich fühle mich zu unrecht behandelt und es tut bitter weh meine monatlichen Verpflichtungen nicht mehr decken zu können. Wir haben jetzt den 04.01. und ich habe jetzt noch knapp 6€ auf den Konto. Familie und Freunde die mir jetzt unter die Arme greifen könnten, gibt es nicht und selbst wenn wäre es nicht der Sinn das man mir aushilft denn das muss auch zurückgezahlt werden und würde mich noch weiter in Verderben bringen als eh schon.

    Kann mir hier jemand weiterhelfen und mir sagen was ich jetzt noch tun kann ?

    Ich hänge meinen Bescheid mit der Sanktion hier einmal an

    Danke euch und Liebe Grüße

    Dateianhang wegen unzureichender Anonymisierung gelöscht

  • Was ich auch nicht verstehe ist warum man mir das vom Regelbedarf abzieht wenn das jedoch die Heizkosten betrifft und man dem Vermieter nicht einfach weniger Miete überweist damit dieser sich mal bewegt.

    Weil es deine Aufgabe ist, den Vermieter zum "Bewegen" zu bringen. Du musst die BK-Abrechnung einfordern. Notfalls gerichtlich. Diese ist bereits seit über einem Jahr fällig und anscheinend hast du nur mit "Der erstellt einfach keine." argumentiert und keine rechtlichen Schritte gegen den Vermieter eingeleitet oder von deinem Zurückhaltungsrecht Gebrauch gemacht.

    So funktioniert das aber nicht. Du bist ein mündiger Bürger, du hast nicht nur Rechte gegenüber dem Jobcenter, sondern auch gegenüber dem Vermieter.

  • Das es sowas gibt wie ein Zurückhaltungsrecht wusste ich nicht und nein untätig war ich nicht gewesen um die Abrechnung einzufordern.

    Er bekam bereits von einem Anwalt ein Schreiben worauf er auch nicht reagierte und auch das liegt dem Jobcenter seit Januar 2022 vor.

    Am 10. Januar 2022 schrieb ich dem Vermieter eine Mail und wies ihn darin schon hin das wenn nichts folgt ich einen Anwalt einschalte, kurz darauf machte ich davon auch Gebrauch nur leider jeglicher Versuch schlug fehl.

    Inwiefern würde jetzt ein Zurückhaltungsrecht noch greifen ?

    Ich bekam heute ein Schreiben vom Jobcenter das man den Fall prüft und das dies einige Zeit dauern wird und ich unaufgefordert nochmals ein Schreiben erhalten werde.

    Bringt mir das denn jetzt noch was wenn ich jetzt rückwirkend davon Gebrauch mache ?

    Gruß

  • nur leider jeglicher Versuch schlug fehl.

    Warum? Weil der Rechtsanwalt nicht in der Lage war, zu klagen? Oder das Zurückbehaltungsrecht anzuzeigen und du nicht in der Lage warst, es umzusetzen? Entschuldige mal, du bist ein mündiger Bürger. Wenn es um "dein" Geld ginge, würdest du damit auch nicht so lax umgehen. Oder, wenn doch, dann ist es deine Sache. Hier aber geht es um die Gelder der Steuerzahler.

  • Bringt mir das denn jetzt noch was wenn ich jetzt rückwirkend davon Gebrauch mache ?

    Man kann nicht rückwirkend vom Zurückbehaltungrecht Gebrauch machen. Aber es ist anzuraten, davon ab sofort Gebrauch zu machen. Denn die NK Abrechnung muss auf jeden Fall noch nachgereicht werden. Und wenn dem Vermieter auf einmal ein die Vorauszahlung auf die Nebenkosten fehlt, dann wird er wohl eher tätig, da er ja seine Kosten begleichen muss.

    Das zurück behaltene Geld muss allerdings nachträglich gezahlt werden, sobald eine formell gültige Abrechnung vorliegt, das nur zur Info. Aber dann bekommt man ja vom Jobcenter auch wieder das volle Geld.

  • Nimm Deine gesamte Dokumentation einschließlich des Anwaltsschreibens, erstell ein Schreiben, in dem Du wie hier klarstellst, was Du bereits gemacht hast und dass der Vermieter die Abrechnung dennoch nicht erstellt hast, dann leg Widerspruch gegen den Versagungsbescheid oder was auch immer Du an Bescheid bekommen hast ein und leg die gesamten Materialien zur Begründung bei,

    Falls die Monatsfrist bereits abgelaufen sein sollte, stellt einen "Überprüfungsantrag".

  • Schorsch Erklärst du mir bitte, wieso eine Teilversagung im Hinblick auf ein mögliches Zurückbehaltungsrecht fehlerhaft sein soll?!

    Bevor der TE nicht nachweist, dass er für das Erlangen der Abrechnungen einen Anwalt beauftragt hat, würde ich diese nicht zurück nehmen und den Widerspruch zurückweisen.

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