Hallo...
Habe mal eine für mich komplizierte Frage..
Wenn ich bei jemanden einziehe,
Der Grundsicherung bezieht,
Unterstellt das Sozialamt eine BG.
Das ist mir soweit bekannt.(auch die Jahresregelung). Ich verdiene ca.2000 netto.
Der Grusiempfaenger bekommt KD U
Regelsatz und KV bezahlt, also ganz Normal.
Was würde bei dem Grusiempfaenger angerechnet..was ist mit der KV und Der K d u?
Ich selbst habe 1 Unterhaltsverpflichtung.
Gruss Grummel