Bürgergeld - Arbeitsunfähigkeit - Minijob möglich?

  • :hi

    bin aufgrund chron. Erkrankung länger krankgeschrieben (aber nicht krank genug für Rente zum Glück). Hab logischerweise Bürgergeld, früher Alg. II

    Darf ich jetzt, trotz AU, einen Minijob (520 €) ausüben? Voraussetzung ist natürlich, dass dieser meine Genesung nicht beeinträchtigt.

    Außerdem steht bei mir eine Weiterbildung im Raum (Umschulung per Bildungsgutschein). Könnte ich mir das mit dem Minijob versauen? Glaube es zwar nicht aber wer weiß...

    Hintergrund: ich will einen Arzttermin im Ausland bei einem international bekannten Spezialisten vereinbaren und dafür brauche ich Geld. Kostenbeteiligung durch Krankenkasse läuft zwar aber ja...

    Außerdem hat sich mein Stromtarif verdoppelt und mein Internetvertrag ist 10€ teurer geworden, weil 1-Jahres Bonus weggefallen ist (ist trotzdem noch der günstigste). Und Lebensmittel sind auch Sack teuer geworden. +- hab ich am Monatsende noch 50€ in der Tasche, wenn nichts ist und ich mir nichts kaufe bzw. nicht weggehe. Aber ich habe recht hohe Kosten für Medikamente und Sachen wie Physiotherapie, da ich aktuell auch noch einen Bandscheibenvorfall habe. Leider wird nicht alles von der Kasse übernommen. Und natürlich würde ich mir gerne das ein oder andere gönnen können, auch wenn das bedeutet für einen Stundenlohn von 4,30€ zu arbeiten, 185€ sind 185€.

  • Darf ich jetzt, trotz AU, einen Minijob (520 €) ausüben?

    Nein, aber du kannst dich arbeitsfähig schreiben lassen von deinem Arzt. Dann steht der Erwerbstätigkeit nichts im Wege, sofern ein AG dich einstellen will.

    auch wenn das bedeutet für einen Stundenlohn von 4,30€ zu arbeiten

    Was soll dieser Unsinn bedeuten? Der gesetzliche Mindestlohn beträgt auch für Minijobber 12,- /Std.

  • Wie sicher bist du dir? Ich kann jederzeit auch mit AU wieder arbeiten gehen. Die Frage dreht sich um die Reaktion des JC.

    Rechne mal den Stundenlohn nach den Abzügen aus.

  • Eine AUB ist tatsächlich nur eine Prognoseentscheidung des Arztes. Du kannst arbeiten gehen, wenn du dich dazu in der Lage fühlst. Allerdings wird sich das JC dann sicherlich nicht mehr an die AUB gebunden sehen und ihrerseits ihre Bemühungen intensivieren. Was ja auch nicht schlecht ist, als Kranker wirst du sicher keinen Bildungsgutschein bekommen.

    Der Stundenlohn ist mindestens 12 Euro brutto, egal, welche krude Rechnung du auch anstellst. Denn niemand nimmt dir deinen Lohn weg.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Ab dem 1. Oktober 2022 beträgt die Verdienstgrenze 520 Euro im Monat. Neu ist auch, dass diese Verdienstgrenze dynamisch ist und sich am Mindestlohn orientiert. Bei einer zukünftigen Erhöhung des Mindestlohnes erhöht sich dann auch die Verdienstgrenze. Der Mindestlohn beträgt ab 1. Oktober 2022 12 Euro pro Stunde.


    Personen, die Bürgergeld beziehen, müssen Hinzuverdienstgrenzen beachten, damit die Leistung nicht gekürzt wird. Für Minijobberinnen und Minijobber, die Bürgergeld beziehen, bleiben 100 Euro des Verdienstes aus einem Minijob anrechnungsfrei.

    Einkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird anteilig auf das Bürgergeld angerechnet. Minijobberinnen und Minijobber, die Bürgergeld beziehen, können sich dahingehend beim Jobcenter informieren.

    Darf ich jetzt, trotz AU, einen Minijob (520 €) ausüben?

    Entscheidung gefragt! Entweder Arbeitsunfähigkeit, oder Arbeitsfähigkeit,

    ein bisschen Arbeitsunfähigkeit nicht möglich.

    Gruß

  • Nach den Abzügen bleiben mir von den 520€ bei 43,xx Stunden (Mindestlohn) ca. 185€, den Rest kassiert das JC bzw. mein BG-Satz verringert sich. Also arbeite ich 43,x Std. für 185€ mehr auf dem Konto, was dann einem (theoretischen) Stundenlohn von 4,30€ entspricht. So kommt diese Aussage zustande. Das JC nimmt mir nichts weg aber gibt mir weniger, obwohl ich mehr arbeite als davor.

    Konkret geht es um die Frage: welche Szenarien seitens des JCs könnten sich ereignen?

    Ich mach mir keine Sorgen, dass sich das JC mehr bemüht aber umso mehr, dass es das eben nicht tut. Wenn die jetzt sehen, dass ich einen Minijob machen, könnten die mich auch einfach auf die Aufstockerschiene schieben und mich da rumgammeln lassen.

    Ich hatte noch nie Probleme mit den SB und meine jetzige sagte bei den letzten 2 Terminen im ganzen Jahr, dass sie weiß, dass ich schwer krank bin und dass sie sieht, dass ich mich sehr bemühe. In meinem EGV steht, dass ich meine gesundheitliche Situation stabilisieren soll, mehr nicht.

    Ich hab auch keine Sorge vor dem MD, der hatte mich damals als AU eingestuft, und auch keine Sorge vor "Beschäftigungsmaßnahmen", mit denen ich sehr unwahrscheinlich konfrontiert werde. Ich hab ne abgeschlossene Ausbildung, Berufserfahrung und Qualifikationen in versch. arbeitsbezogenen Bereichen aber leider krank.

    Ich weiß nicht mal, ob ich den Minijob "durchhalte", aber ich will unbedingt wieder was sinnvolles tun bzw. es zumindest versuchen.

    Zum Thema entscheiden ob krank oder nicht: definitiv keine 3 Std täglich

  • Konkret geht es um die Frage: welche Szenarien seitens des JCs könnten sich ereignen?

    Viele können sich ereignen. Und wir können die alle nicht voraussagen. Niemand weiß, wie das Jobcenter, dein Vermittler, dein Fallmanager etc. auf ein verändertes Szenario reagiert.

    Deine Berechnung ist nach wie vor krude. Niemand nimmt dir was weg. Die tausende Menschen, die in Deutschland ohne ALG2 bzw. Bürgergeld auskommen, rechnen ja auch nicht so. Es ist keine Rente, die dir auf Lebenszeit zusteht.

  • Wie sicher bist du dir?

    Sehr sicher. Der Mindestlohn ist Gesetz. Mit einem Minijob gammelst du nirgends rum, sondern bist Aufstocker.

    Bitte hör mit deiner Berechnungs-Akrobatik auf.

    Nur ein Arzt kann dich AU schreiben. Wenn weniger als 3 Std. noch aktuell ist und auch bleibt, kann das JC dich evtl. zum Sozialamt "verschieben". Auch dann könntest du evtl. in einem Minijob arbeiten.

    aber ich will unbedingt wieder was sinnvolles tun bzw. es zumindest versuchen.

    Dann bewirb dich auf passende Minijobs. Das ist sehr sinnvoll.

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