Bürgergeld Anspruch - U25 und bei den Eltern gemeldet

  • Hey,

    ich bin 21 Jahre alt, werde bald 22 und arbeite aus Psychischen Gründen momentan nicht.

    Ich weiss nicht wie lange dies noch andauern wird, aber ich denke etwas Zeit wird noch benötigt.

    Ich muss dazu sagen, dass ich nur einen Minijob (1,5 Jahre) hatte und einen Teilzeit Job für 3 Monate.

    Somit habe ich kein Jahr gearbeitet, ich brauche allerdings Geld und etwas Hilfe, da mich meine Eltern nicht mehr unterstützen wollen, was auch okay ist.

    Finaziell haben Sie selbst schwierigkeiten, deswegen ist das umso schwerer.

    (Sie arbeiten beide und sind nicht vom Staat abhängig)

    Steht mir das neue Bürgergeld zu ?

    Danke und Liebe Grüße

  • Fälle wie das, was Du schilderst, sind üblicherweise rechts kompliziert und es gibt deshalb oft keinen eindeutigen und einfachen Hnweis, was man nun am Besten machen sollte.

    Allgemein kann ich Dir raten: Besprich die Situation mit Deinen Eltern - sie sind voraussichtlich mit im Boot und müssten bei einem Antrag beim Jobcenter ebenfalls mitmachen. Falls ihr eine soziale Beratung vor Ort habt oder Deine Eltern bei einer Gewerkschaft, beim VdK oder einer sonstigen Stelle sind, wo es (fast) kostenlose Sozialrechtsberatung gibt, könnt ihr Euch an die wenden und das Ganze prüfen lassen.

    Warum?

    Das neue Bürgergeld enthält keine wesentlichen neuen Regelungen zu dem Thema, wann junge Erwachsene unter 25 mit ihren Eltern zusammengezählt werden.

    So lange Du unter 25 bist und noch bei Deinen Eltern wohnst, bildet ihr grundsätzlich eine "Bedarfsgemeinschaft" und werdet deshalb finanziell als Gruppe betrachtet. Bedeutet, dass Du zwar einen Antrag stellen kannst, aber Deine Eltern dann mit ihrem Einkommen und Vermögen etc. auch erfasst und geprüft werden. Es kommt dann - vereinfacht gesagt - darauf an, ob Euer gemeinsames Einkommen und Vermögen rechtlich gesehen hoch genug ist, um Euer Existenzminimum davon zu bestreiten oder ob ihr zusätzlich aufstockendes Bürgergeld braucht.

    Es kann außerdem auch gut sein, dass Deine Eltern ohnehin noch immer für Dich unterhaltspflichtig sind. Insoweit sind die Informationen aber sehr dürftig - das hängt von weiteren Details ab.

    Es kann durchaus sein, dass ihr unterm Strich Geld vom Jobcenter bekommen könnt. Vor allem, wenn auch das Einkommen Deiner Eltern (rechtlich betrachtet) wirklich knapp ist. Es könnte auch sein, dass eine andere staatliche Leistung wie das Wohngeld sinnvoll ist. Das kann man aber erst sagen, wenn man alle Daten von Dir und Deinen Eltern vor sich hat und auch geklärt ist, was Deine Eltern bereit sind, an Bürokratie etc. mitzumachen.

  • Steht mir das neue Bürgergeld zu ?

    Man stellt einen Antrag, (Formulare gibts im Netz ), dann gibt man die relevanten Daten und Nachweise und erwartet den Bescheid.

    Mit 21 Jahren bildest du zusammen mit deinen Eltern für das JC eine Bedarfsgemeinschaft aus 3 Personen.

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