Hallo!
Auch wenn scheinbar kaum noch Coronamaßnahmen existieren, leide ich beruflich noch massiv unter der Pandemie - und auch er milit. Krise.
Deshalb war ich 2022 auf Grundsicherung angewiesen und bin es aktuell leider immernoch. Dank dem coronabedingten "vereinfachter Antrag" wurde mein Schonvermögen nicht angerechnet und volle Unterkunft bezahlt.
Im Februar läuft meine ursprüngl. Grundsicherungsbewilligung aus. Arbeit habe ich leider noch nicht, könnte sich jedoch ca. im Herbst anbahnen.
Beim Bürgergeld gilt ja eine Karenzzeit von 1 Jahr, in der die Wohnungskosten übernommen und Geldrücklagen einfacher anerkannt werden.
Aber wie sieht das nun in meinem Fall aus?
Wenn meine Bewilligung ausläuft, habe ich durchs neue Bürgergeld nochmal die Möglichkeit der Karenzzeit?
Das würde sehr helfen im alltäglichen Kampf zurück in die Arbeitswelt...
Danke schonmal für Eure Antworten.