Ich habe als Soloselbständige während Corona aufstockendes Alg II erhalten und aufgrund der gestiegenen Heizkosten auch im letzten Jahr noch einen geringfügigen Anspruch auf knapp 50€ monatlich gehabt.
Mein Weiterbewilligungsantrag (6 Monate ab Januar) wurde nun nur noch für den Januar bewilligt, für die Folgemonate ab Februar aber abgelehnt mit der Begründung, dass sich "unter Berücksichtigung der aktuell vorliegenden Unterlagen kein Anspruch [ergibt]. Bitte reichen Sie zu gegebener Zeit die Jahresabrechnung Ihrer Heizkosten und den neuen Abschlagsplan ein, da ab Februar noch keine Heizkosten bei der Feststellung Ihres Bedarfs berücksichtigt werden konnten."
Ich bin darüber einigermaßen konsterniert, da noch im Vorjahr einfach der aktuelle Abschlag zugrundegelegt wurde und dann später ein Änderungsbescheid erging. Da meine Einkommensschätzung unverändert ist und der Abschlag sich durch die noch weiter gestiegenen Energiekosten eher erhöhen als erniedrigen wird, ist diese künstlich herbeigeführte Bedürfnislosigkeit einfach abstrus.
Ist so ein Vorgehen üblich und vom Gesetz und/ oder behördlichen Handlungsanweisungen gedeckt?
Und welche Konsequenzen hat das für mich: Muss ich (vorsorglich) Widerspruch einlegen, da die Abrechnung üblicherweise nicht vor Mitte Februar erfolgt oder einfach dann einen neuen Antrag stellen? In der Krankenkasse bin ich ja einen Monat nachversichert, richtig?