Bürgergeld Anspruch und Studium Softwareentwicklung Online

  • Hallo liebes Forum!


    Ich hätte ein paar Fragen, und war mir sehr unsicher, da ich auch online keine konkrete Antwort diesbezüglich gefunden habe.

    Es geht um folgende Fragen:

    1. Bekommt man auch Unterstützung mit Bürgergeld wenn man momentan im Selbststudium ist?

    2. Wird ein Selbststudium auch als Fortbildung angesehen?

    Wie bereits vorher beschrieben, habe ich mich online bereits schlau gelesen.

    Sofern dies wichtig ist:

    - Ich bin bereits seit 5 Monaten im Selbststudium.

    - Ich habe bereits einige Stellenangebote und auch Arbeitgeber gefunden die auch Personen aus dem Selbststudium einstellen würden.

    - Das Selbststudium bezieht sich auf den Berufsfeld Softwareentwicklung. Diesbezüglich besuche ich momentan Online Kurse.

    - Das Selbststudium würde noch einige Monate andauern (Minimal 6, maximal 12 Monate).

    Leider habe ich keine Informationen bezüglich eines Selbststudiums gefunden und würde mich sehr freuen wenn ihr mir weiter helfen könnt.

    Ich selbst habe nur herausgefunden, dass seit dem einführen von dem Bürgergeld, Langzeitarbeitsstellen gefördert werden.

    Außerdem sollen auch Weiterbildungen gefördert werden, jedoch weiß ich absolut nicht, wie es im Bezug auf ein Selbststudium aussieht.


    Am kommenden Montag wollte ich zum hiesigen Arbeitsamt vorsprechen, um nachzufragen ob ich Bürgergeld bekommen kann.

    Sollten noch Fragen offen sein, lasst es mich wissen!

    Ich bin dankbar für jede Unterstützung!

  • Guter Punkt.

    Ich habe noch von meinem Ersparten gelebt, welches ich während meiner damaligen Schulzeit durch Nachhilfe erarbeitet habe.

    Das Ersparte neigt sich jedoch nun langsam den Ende, auch wegen den zunehmend steigenden Kosten....

  • Ich habe es vorher vergessen zu erwähnen, aber ich bin sehr dankbar für die überaus schnelle Antwort!


    Es wäre zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Bafög haben. Denn Bafög ist

    für Studenten vorrangig zu beantragen.

    Oh ja auf jeden Fall!

    Bafög wäre eine gute Alternative, und ich würde es auch in Anspruch nehmen, nur leider wird Bafög nur offiziell Studierenden von Universitäten erteilt.

    Natürlich würde ich mich auch so bezeichnen, nur gibt es in Deutschland nach wie vor ein bedeutenden Unterschied zwischen jemanden der offiziell an einer Universität (oder eine Fernuniversität) studieren geht und jemanden der über ein selbstständiges Studium lernt (mithilfe von Online Kurrikulum und Kursen).


    Dann wäre das zu empfehlen!

    Natürlich würde ich jetzt schon sehr gerne bei einen Arbeitgeber anfangen, nur benötige ich dafür ein bisschen mehr wissen, welches ich mir momentan noch durch mein Selbststudium aneigne.

    Aus diesen Grund benötige ich noch minimal 6 bis maximal 12 Monate mehr.

    Das ist auch der Grund für meine ursprüngliche Frage.

  • Auch ein Fernstudium an einer zugelassenen Fernuni mit einem zugelassenen Studiengang wäre bafögfähig.

    Aus deiner Schilderung wird jedoch überhaupt nicht klar, was dieses "Selbststudium" überhaupt sein soll. Ein Selbststudium kann auch das Lesen von Fachliteratur sein. Ohne Uni oder Akademie o. ä.

    Also, was genau machst du jetzt? Ist das ein Fernstudiengang? Schließt dieser mit einem anerkannten Studienabschluss ab? Oder was genau soll dieses Selbststudium sein?

    Verfügst du bereits über eine abgeschlossene Ausbildung? Wie alt bist du? Hast du bereits gearbeitet? Wohnst du allein? Zur Miete? Eigentum?

  • Ah natürlich, tut mir Leid das ich derartig notwendige Informationen nicht offen kommuniziert habe:

    Also, was genau machst du jetzt?

    Ich nehme zur Zeit aktiv an ein freies Coding Boot Camp teil, welches über mehrere Monate hinweg jegliches notwendiges Wissen vermittelt, um nach dem Absolvieren bei einem Unternehmen anzufangen.

    Ist das ein Fernstudiengang?

    Nein. Es läuft alles über eine Webseite, gebunden mit einer sehr großen Community mit Coachings und einem Entwickler-Team. Es ist kein offizieller Studiengang. Das studieren selber funktioniert nur in Eigenverantwortung.

    Schließt dieser mit einem anerkannten Studienabschluss ab?

    Nein. Wie bereits oben erwähnt ist es kein offizieller Studiengang. Daher gibt es keinen anerkannten Studienabschluss.

    Verfügst du bereits über eine abgeschlossene Ausbildung?

    Leider nein. Nach meinem Abitur habe ich ein Jahr eine Auslandsreise unternommen außerhalb der EU (zur sprachlichen Weiterbildung) und habe danach ein freiwilliges soziales Jahr absolviert. Dann habe ich vor 5 Monaten mit den Selbststudium angefangen.

    Wie alt bist du?

    Zur Zeit bin ich 25 Jahre alt.

    Hast du bereits gearbeitet?

    Ja. Ich habe in meiner damaligen Schulzeit durchgängig Nachhilfe gegeben. Zudem habe ich in der Zeit bereits überwiegend Computerprogramme, Software und Server für ein geringes Entgelt programmiert.

    Wohnst du allein? Zur Miete? Eigentum?

    Nein, ich wohne mit meinen Onkel zusammen. Wir teilen uns jedoch die Miete, sowohl Nebenkosten als auch Heizkosten.

    Ich hoffe, dass dies die Fragen soweit beantwortet!

    Nochmals Entschuldigung, dass ich diese Information nicht schon vorher in den ersten Post geschrieben habe.

  • Nach den Antworten in #7 gehe ich davon aus, dass dein "Selbststudium" gar

    nichts Anerkanntes ist. Die "Tätigkeiten" in deiner Schulzeit sind irrelevant.

    Anspruch auf Bürgergeld haben Bedürftige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen sicherstellen können und die kein erhebliches Vermögen haben. Als erheblich gilt hier mehr als 40.000,- verfügbares Vermögen.

  • Ergänzend: da dieses "Selbststudium" zu nichts führt (kein verwertbarer Berufsabschluss), ist das schlicht ein besseres Hobby.

    Soweit du also Bürgergeld beziehst, gelten die ganz normalen Pflichten für dich, auf dieses "Studium" wird man keine Rücksicht nehmen. Man wird erwarten, dass du umgehend eine Arbeit oder Ausbildung aufnimmst oder regulär studierst.

  • Ergänzend: da dieses "Selbststudium" zu nichts führt (kein verwertbarer Berufsabschluss), ist das schlicht ein besseres Hobby.

    Naja, ich würde nicht sagen, dass es ein Hobby ist.

    Natürlich macht es mir Spaß, aber in erster Hinsicht mache ich das, weil ich (sobald ich damit fertig bin) damit Arbeit finden will.

    Und ich weiß, dass dies mehr als nur möglich ist, da ich bereits mehrfach Stellenangebote gesehen habe die nicht zwangsläufig Wert auf ein Universitätsabschluss (oder eine Ausbildung) legen.

    Außerdem wird besonders im Internationalen Raum in der Branche mehr Wert auf das gelegt, was man kann und bereits erschaffen hat.

    Es ist schade zu hören, dass das Arbeitsamt einen damit immer noch nur noch als jemanden abstempelt der ein Hobby hat (sofern dies beim Arbeitsamt vorkommen sollte).

    Sonderlich verstehen kann ich es nicht wirklich.

    Trotzdem bedanke ich mich natürlich für die Antwort!


    Als erheblich gilt hier mehr als 40.000,- verfügbares Vermögen.

    Hat sich diese Menge in Hinsicht auf die momentane Lage in Deutschland (Inflation, Energiekriese, Gaskriese) geändert oder ist dieser Betrag durchgängig gleich?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Informationen zum Bürgergeld Antrag sind hier zu finden:

    Bürgergeld - Voraussetzungen - Einkommen und Vermögen

    Zusätzliche Information: Merkblatt Bürgergeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende – SGB II

    Wichtige Hinweise im Zusammenhang mit der Geltung des Merkblattes SGB II (betrifft Ausgabe Stand August 2022)

    Das Ersparte neigt sich jedoch nun langsam den Ende, auch wegen den zunehmend steigenden Kosten....

    Das Ersparte wäre Ihr Schonvermögen gewesen. Während des Bezugs

    von Sozialleistungen ist ein Aufbau von Vermögen nicht möglich.

    Bürgergeld ist eine Sozialleistung!

    Randbemerkung, Sie sind noch jung! Entscheiden Sie sich für eine

    Ausbildung, ein Studium, damit Sie auf dem Arbeitsmarkt gute

    Chancen haben.

    Gruß

  • Es ist für das JC nicht relevant, wie du das "Selbststudium" einschätzt. Es sind Online-Kurse.

    Der Freibetrag hat sich enorm geändert und es gilt § 12 (4) SGB II.

    Es ist schade zu hören, dass das Arbeitsamt

    Es geht absolut nicht um das Arbeitsamt oder die Diskussion über Online-Kurse. Es wird auch niemand abgestempelt.

    Es geht um deine Bedürftigkeit. Es gibt keine andere öffentl. Stelle, die vorrangig leisten müsste.

    Die zuständige Behörde für einen Antrag ist das Jobcenter.

  • Naja, ich würde nicht sagen, dass es ein Hobby ist.

    Das wird aber niemanden interessieren, was du sagst. Es geht schlicht darum, dass das ohne anerkannten Abschluss nicht als Berufsausbildung gilt und damit keinen wichtigen Grund im Sinne des § 10 SGB II - Zumutbarkeit darstellt.

    Es ist schade zu hören, dass das Arbeitsamt einen damit immer noch nur noch als jemanden abstempelt der ein Hobby hat (sofern dies beim Arbeitsamt vorkommen sollte).

    Sonderlich verstehen kann ich es nicht wirklich.

    In Deutschland zählt der Berufsabschluss. Das ist so und das wird auch erstmal so bleiben. Daran ist nichts schade. Ich als Kunde erwarte nunmal, in gewissen Bereichen von Fachkräften bedient zu werden. Ich möchte z. B. keine Lymphdrainage von jemanden erhalten, der dazu 3 Onlinekurse gemacht hat.

    Hat sich diese Menge in Hinsicht auf die momentane Lage in Deutschland (Inflation, Energiekriese, Gaskriese) geändert oder ist dieser Betrag durchgängig gleich?

    Ähm, der Betrag ist gerade erst zum 1.1.23 eingeführt worden. Der ändert sich nach einem Jahr auf 15.000 Euro.

  • Randbemerkung, Sie sind noch jung! Entscheiden Sie sich für eine

    Ausbildung, ein Studium, damit Sie auf dem Arbeitsmarkt gute

    Chancen haben.

    Das ist ein überaus gutes Argument ja. Ein Studium ergibt sehr viel Sinn. Ich werde mich diesbezüglich schlau machen. Denken Sie das Arbeitsamt kann mir da auch weiter helfen?


    Das wird aber niemanden interessieren, was du sagst. Es geht schlicht darum, dass das ohne anerkannten Abschluss nicht als Berufsausbildung gilt und damit keinen wichtigen Grund im Sinne des § 10 SGB II - Zumutbarkeit darstellt.

    Also müsste ich, ganz gleich welche Arbeit mir das Arbeitsamt anbietet, jede Arbeit annehmen ohne irgendein Recht zu haben bestimmte Arbeiten nicht anzunehmen, wenn diese Arbeit nicht in mein Interessengebiet liegt (Wie zum Beispiel in dem IT Feld)?


    In Deutschland zählt der Berufsabschluss. Das ist so und das wird auch erstmal so bleiben. Daran ist nichts schade. Ich als Kunde erwarte nunmal, in gewissen Bereichen von Fachkräften bedient zu werden. Ich möchte z. B. keine Lymphdrainage von jemanden erhalten, der dazu 3 Onlinekurse gemacht hat.

    Da teilen sich unsere Meinungen, was auch gut ist, denn so hat jeder seine eigene Meinung und kann diese vertreten.

    Aus Erfahrung heraus habe ich mitbekommen, dass es besonders in der IT Branche sehr viele (meist sogar professionellere) Personen gibt die auch ohne Abschluss höchstleistungen erzielen können. So wird es bereits in der USA durchgezogen. Dort achtet man nicht mehr nur zwangsläufig darauf, was die Person an abschlüssen hat, sondern viel mehr darauf, was diese Person bereits geleistet hat, anhand einer Portfolios oder eines CV mit entsprechenden Programmen oder Software.

    Bezüglich medizinischer Berufe gebe ich ihnen Recht, aber davon war auch nicht die rede. Auch in juristischen Feld und anderen Fachrichtungen halte ich es für wichtig das ein Abschluss vorhanden ist, da man dort keine Möglichkeit hat, zu sehen was die Person bereits geleistet hat.

    Dies trifft jedoch nicht im IT Bereich zu. Besonders nicht im Bereich der Software-Entwicklung.

    Und genau aus diesen Grund ist es Schade.

  • Also müsste ich, ganz gleich welche Arbeit mir das Arbeitsamt anbietet, jede Arbeit annehmen ohne irgendein Recht zu haben bestimmte Arbeiten nicht anzunehmen, wenn diese Arbeit nicht in mein Interessengebiet liegt (Wie zum Beispiel in dem IT Feld)?

    Nun, ich habe doch bereits § 10 SGB II verlinkt.


    Da teilen sich unsere Meinungen,

    Nur, dass meine Meinung nicht nur meine Meinung ist, sondern eben auch die Verfahrensweise bei der Agentur für Arbeit und den Jobcentern widerspiegelt.

    Aus Erfahrung heraus habe ich mitbekommen

    Siehst du, und ich berichte hier auch aus Erfahrung. Allerdings aus jahrelanger Berufserfahrung im Bereich der Sozialleistungen.

    So wird es bereits in der USA durchgezogen.

    Dann nichts wie hin. Noch sind wir aber in Deutschland und du möchtest Bürgergeld.

  • Nur, dass meine Meinung nicht nur meine Meinung ist, sondern eben auch die Verfahrensweise bei der Agentur für Arbeit und den Jobcentern widerspiegelt.

    Oh ja definitiv, das ist mir bewusst. Nur bin ich davon ausgegangen, dass es vorwiegend um Ihre Meinung in dem Thema geht.


    Siehst du, und ich berichte hier auch aus Erfahrung. Allerdings aus jahrelanger Berufserfahrung im Bereich der Sozialleistungen.

    Absolut legitim. Meine Erfahrung war auch mehr auf den Internationalen Arbeitsmarkt gerichtet, nicht auf nur auf den deutschen.

    Ich bedanke mich nochmals für die Hilfe!

    Vielen Dank!

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