Guten Tag zusammen,
eine Familie im laufenden Leistungsbezug hat ein Pflegekind, die Vergütung ist für das JC. nicht anrechenbar, lediglich das Kindergeld wird angerechnet, mit welchen rechtlichen Gründen auch immer.
Nun hat sich in einem doch schon recht langen Zeitraum ein gewisses Vermögen angesammelt. Die Frage ist, wenn nicht anrechenbare Einkommen wie dieses Pflegegeld zum Teil gespart wird, kann es dann dennoch als verwertbares Vermögen betrachtet werden?
Meine persönliche Argumentation spräche dagegen. Man kann ja nicht Monat für Monat Geld verbrauchen, nur damit es weg ist.
Ist es möglich sich ohne Angabe von Gründen aus dem laufenden Bezug abzumelden? D.h. auch ohne einen neuen Arbeitsplatz zu haben oder anderen Einkünften?