- Offizieller Beitrag
Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans
Finanzamt gemeldet
Betroffen sind alle Plattformen die für gewerbliche und private Verkäufe
zur Verfügung gestellt werden:
– Amazon – Ebay – Ebay-Kleinanzeigen – Facebook-Shop
– Google-Shopping – Hood – Yatego – Avocadostore – Alibaba
– Rakuten – Fairmondo – Shopify
Zitat von Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldetAlles anzeigenPlattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor
Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die
Verkäufer auf Kleinanzeigen-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht
und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber
in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die
Kleinanzeigen-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden.
Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu
vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei
30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe
in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von
2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B.
mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt
gemeldet.
Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine
Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist. .....
Es ist zu erwarten, dass auf diese Daten auch Jobcenter in Zukunft Zugriff
erhalten werden. Private Verkäufer sollten ab 01.01.2023 Buch über ihre
privaten Verkäufe führen und diese bestmöglich dokumentieren.