Darlehen für Arbeitscomputer - Selbstständig - Behinderung und Fragen zum Anspruch

  • Hallo,

    mich würde interessieren, wie die Rückzahlung eines vom Jobcenter gewährten Darlehens für einen "Arbeitscomputer" läuft. Aufgrund einer chronischen Erkrankung und einer eingeschränkten Arbeitsfähigkeit (3 bis 6 Stunden) mit einem GDB von 60 % arbeite ich als freiberuflicher Illustrator und wollte nun ein Darlehen für einen neuen Rechner beantragen.

    Angenommen ich verdiene monatlich € 500,- dann darf ich davon, soweit mir bekannt, € 180,- behalten. Muss ich dieses Geld dann aufwenden, um das Darlehen zurückzuzahlen?

    Wenn nun auch noch mtl. Ausgaben für Software hinzukommen, dürfen diese dann von den verbleibenden € 320,- abgezogen werden?

    Vielen Dank für eure Antworten

  • Danke.

    Gilt das auch für betriebliche Darlehen?

    Werden dann monatlich unabhängig von meinen jeweiligen Einnahmen ca. € 50,- meines Regelbedarfs einbehalten?

    Ich bin eigentlich davon ausgegangen, den Computer (Betriebsausgabe) mit meinen Einnahmen verrechnen zu können. In der monatlich abzugebenden EKS findet sich hierfür ein eigenes Feld...

    Meine Nachfrage beim Jobcenter half mir auch nicht wirklich weiter; dort erzählte man mir, ich müsse das Darlehen aus dem erwirtschafteten Freibetrag tilgen - also € 100,- + x Prozent.

  • Was meinst du mit betrieblichen Darlehen? Ich ging jetzt von einem Darlehen nach

    § 16c SGB II - Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen aus.

    Ich bin eigentlich davon ausgegangen, den Computer (Betriebsausgabe) mit meinen Einnahmen verrechnen zu können.

    Kannst du ja auch. Dass du ihn gekauft hast, ist ja erstmal unabhängig davon, dass du dafür ein Darlehen vom Jobcenter erhalten hast. Das Darlehen ist aber nunmal trotzdem zurück zu zahlen. Und wie, ist in § 42a SGB II - Darlehen zwingend geregelt. Der 42a sieht auch keine Ausnahme

    für Darlehen an Selbstständige vor.

    dort erzählte man mir, ich müsse das Darlehen aus dem erwirtschafteten Freibetrag tilgen - also € 100,- + x Prozent.

    Nein, es gilt § 42a SGB II - Darlehen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    wie es sich bei privat erhaltenen Darlehen bzgl. der Höhe der Raten und der Verrechnung als Betriebsausgabe verhält?

    Erklärungsbedürftig!

    Falls ein privates Darlehen unter Freunden gemeint ist, hat das BSG strenge

    Anforderungen an den Nachweis des Abschluss eines Darlehensvertrages

    gestellt, um der Gefahr des Missbrauchs von Steuermitteln entgegenzuwirken.

    Gruß

  • Danke für deine Antwort.

    Wieso erklärungsbedürftig?

    Bin ich nicht sowieso angehalten, mich erstmal nach anderen Möglichkeiten umzusehen, bevor ich mich ans Jobcenter wende?

    Ich meine gelesen zu haben, vorab mind. zwei Absagen von Banken vorlegen zu müssen.

    Und wenn diese mir dann das Darlehen nur mit einer mtl. Rückzahlungsrate von z. B. € 100,- gewähren?

  • Die dortigen Regelungen zur Darlehenstilgung sind aber falsch, da das SGB II zwingend die Aufrechnung vorsieht. Wenn also nicht das JC Hamburg für dich zuständig ist, solltest du dich nicht wundern, wenn das bei deinem JC anders läuft.

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