Schönen guten Tag liebe Community,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Anträge auf Hartz 4/ Bürgergeld. Es geht dabei um das Jahr 2022 welches nun das Jobcenter gerne aufdröseln möchte. Kurz zum Sachverhalt, mein Partner ist LKW Fahrer (teilweise auch die ganze Woche unterwegs; in der Winterzeit wird gestempelt) ich bin seit 2023 nicht komplett auf das Jobcenter angewiesen und wir haben in der 2. Jahreshälfte von 2022 eine neue Sachbearbeiterin bekommen.
Nun zum Sachverhalt:
1. Mir und meinem Partner wurden von der Zeit vom 01.01.2022 - 30.06.2022 Leistungen bewilligt, die auch am 02.02.2022 von der alten Sachbearbeiterin abschließend bewilligt wurden
2. Vom 01.07.2022 - 31.12.2022 wurden vorläufig Leistungen bewilligt, die am 12.01.2023 abschließend bewilligt wurden jedoch mit Anhörungsbogen, Rückzahlungsforderung usw. Dabei handelte es sich um die neue Sachbearbeiterin.
Ich habe diesem Bescheid widersprochen, da ich die monatlichen Lohnabrechnungen von meinem Partner (ohne Aufforderung des Jobcenters) jeden Monat zugesandt habe. Ich habe der Dame auch mitgeteilt, dass sie zu jederzeit Kenntnisstand über das Einkommen hatte und schon vorab hätte reagieren müssen. Es handelt sich um eine Rückforderung von 556,80 €. Sie hat jedoch nichts unternommen und schön weiter ein wesentlich geringeres Einkommen aus Erwerbstätigkeit angegeben. Warum ich so allergisch reagiere ist der Tatsache geschuldet, dass sie als wir unsere Nebenkostenabrechnung bekommen haben und ein Guthaben bekommen haben, sie ganz ganz schnell den Bescheid geändert hat und das Guthaben mit den Leistungen für den nächsten Monat verrechnet hat. Und hier schaut sie munter 6 Monate zu wie mehr Geld überwiesen wird, unternimmt nichts, und ich soll einen Anhörungsbogen wegen einer Überzahlung ausfüllen.
Jedoch gibt es meinerseits ein paar Unklarheiten. Die Gute möchte jetzt auf einmal von mir mal wieder Kontoauszügen von Dezember 2022 bis jetzt (die alten wurden angeblich nach Sichtung vernichtet), die Anlage EK von meinem Partner ausgefüllt, dazu schreibt Sie das Werbungskosten geltend gemacht werden können und einen Nachweis des Arbeitgebers über die tatsächliche Abwesenheit meines Partners. So weit so gut, habe ich auch kein Problem damit. Jedoch machen mich folgende Tatsachen stutzig auf die sie mir keine Antwort gegeben hatte:
1. Warum will Sie jetzt den Zeitraum von 01.01.2022 - 31.12.2022 überprüfen obwohl von 01/2022 - 06 /2022 der Bescheid schon abschließend festgesetzt wurde
2. Der Zeitraum meines Widerspruchs betrifft nur 07/2022 - 12/2022 sie möchte aber das ganze Jahr
3. Mein Partner bekam monatlich steuerfreien Verpflegungsmehraufwand aufgrund seiner Fernfahrertätigkeit dies hat sie jedoch komplett als Einkommen angerechnet (nach meiner Recherche gibt es einige Urteile von Sozialgerichten, dass dies nicht rechtens ist, da die Einnahmen zweckbestimmt sind) darauf ist sie auch nicht eingegangen
4. Werbungskosten alles schön und gut, dafür gibt es ja vom Gesetzgeber Pauschalen, je nach Dauer der Abwesenheit jedoch lösen diese das Problem mit den Verpflegungskosten nicht
Meine Fragen sind deshalb:
Darf Sie jetzt das ganze Jahr 2022 aufdröseln obwohl schon abschließend bewilligt wurde? (ich habe nämlich die Vermutung, dass sie gerne noch mehr zurückfordern möchte)
Muss ich auch die Abwesenheitszeiten vor dem 30.06.2022 einreichen nur weil die Dame das gerne möchte?
Sorry für den langen Text aber ich hoffe ich konnte mein Anliegen verständlich darlegen.
Kurz und knapp kommt es mir einfach so vor, als wenn die Damen sich ein wenig auf den Schlips getreten fühlt da ich Widerspruch eingelegt habe und das jetzt zu einem Machtkampf ausartet.
Vielen Dank schon mal