Guthaben Kosten der Unterkunft und Verrechnung

  • Darf von einer Betriebskostenabrechnung, hier für 2021 deren Erhalt am 24.12.2022, erwirtschaftes Guthaben in Höhe von 20 € - 30 €, deren Gutschrift erfolgte am 04.01.23, bei der im nächsten Monat fälligen Zahlung des Bürgergeldes berücksichtig bzw. in Abzug gebracht werden?

  • Hallo!

    Heizkosten- und Betriebskostenabrechnungen sind unaufgefordert

    einzureichen und Guthaben werden angerechnet:

    (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung

    zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach

    dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf

    die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für

    Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.

    Zuständig nach wie vor SGB II, geändert hat sich das nicht bei Bürgergeld.

    Gruß

  • Darf von einer Betriebskostenabrechnung, hier für 2021 deren Erhalt am 24.12.2022, erwirtschaftes Guthaben in Höhe von 20 € - 30 €, deren Gutschrift erfolgte am 04.01.23, bei der im nächsten Monat fälligen Zahlung des Bürgergeldes berücksichtig bzw. in Abzug gebracht werden?

    Nicht "darf". Es muss, siehe § 22 Abs. 3 SGB II.

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