Darf von einer Betriebskostenabrechnung, hier für 2021 deren Erhalt am 24.12.2022, erwirtschaftes Guthaben in Höhe von 20 € - 30 €, deren Gutschrift erfolgte am 04.01.23, bei der im nächsten Monat fälligen Zahlung des Bürgergeldes berücksichtig bzw. in Abzug gebracht werden?
Guthaben Kosten der Unterkunft und Verrechnung
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JDarc -
31. Januar 2023 um 09:50 -
Erledigt
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Hallo!
Heizkosten- und Betriebskostenabrechnungen sind unaufgefordert
einzureichen und Guthaben werden angerechnet:
(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung
zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach
dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf
die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für
Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.
Zuständig nach wie vor SGB II, geändert hat sich das nicht bei Bürgergeld.
Gruß
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Darf von einer Betriebskostenabrechnung, hier für 2021 deren Erhalt am 24.12.2022, erwirtschaftes Guthaben in Höhe von 20 € - 30 €, deren Gutschrift erfolgte am 04.01.23, bei der im nächsten Monat fälligen Zahlung des Bürgergeldes berücksichtig bzw. in Abzug gebracht werden?
Nicht "darf". Es muss, siehe § 22 Abs. 3 SGB II.
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