Wechselmodell - Pauschale Schulbedarf und anteilige Auszahlung?

  • Guten Tag, ich bin neu hier und hätte eine Frage zu der Pauschale für Schulbedarf bei Bezug von Bürgergeld bzw. würde gerne wissen ob jemand Erfahrungen damit hat.

    Folgende Voraussetzungen liegen bei mir vor: Zwei eigene Grundschul Kinder leben bei mir im Wechselmodel (50:50) und ich erhalte Bildung und Teilhabe Leistungen für beide über das Landratsamt. Melderechtlicher Erstwohnsitz der Kinder und Kindergeldbezug liegt bei der Mutter welche die Voraussetzungen für Bildung und Teilhabe Leistungen einkommensbedingt nicht erfüllt.

    Das Jobcenter verwehrt mir nun trotz Verweis auf den Bildung und Teilhabe Bescheid die Auszahlung der Pauschalen von Schulbedarf an mich mit der Begründung dass ich kein Kindergeld beziehe. Die Frage die ich mir stelle ist ob das vom Jobcenter so rechtens ist oder ob sie verpflichtet sind mir das Schulgeld trotzdem auszubezahlen.

    Ich habe schon sehr viel recherchiert online und gegoogelt aber leider vermutlich weil die Sachlage sehr speziell ist bis heute nichts dazu gefunden. Würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann.

  • Dazu gibt es m. W. n. kaum Rechtsprechung. Allerdings verstehe ich nicht, wie das Landratsamt einen Bescheid erlassen kann, der das Jobcenter an irgendetwas bindet. Wenn das Landratsamt zuständig ist, muss das Landratsamt auszahlen.

    Im Übrigen ist es nicht von der Hand zu weisen, dass vorrangig der Elternteil für die Bedarfsdeckung verantwortlich ist, bei denen die Kinder gemeldet sind, das auch noch das Kindergeld erhält und anscheinend wirtschaftlich dazu in der Lage ist, da es keine Leistungen nach dem SGB II bezieht.

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