Bürgergeld Anspruch - Neuantrag oder Weiterbewilligung und Fragen zum Vermögen

  • Hi,

    ich habe bis vor kurzem ALG2 bekommen. Die letzten Monate meines BWZ hatte ich einen versicherungspflichtige Arbeitsstelle, weshalb ich keine Zahlungen mehr bekommen habe. Mein Arbeitsvertrag war jedoch befristet und zwar bis genau zum Ende des BWZ. So habe ich es dem Jobcenter auch mitgeteilt. Da es zur keiner Verlängerung des Arbeitsvertrags kam bzw. ich nicht direkt im Anschluss was gefunden habe, bin ich seit 01.02.23 arbeitslos und das wird vermutlich bis mindestens nächster Woche so bleiben. Habe das meinem Sachbearbeiter auch so vor Ende meines BWZ mitgeteilt. Eine Rückmeldung vom Jobcenter gab es bisher jedoch nicht.

    Jetzt kommen folgende Dinge hinzu:

    Ich habe kein Anspruch auf ALG1, da ich hierfür nicht lang genug gearbeitet habe.


    Darüber hinaus habe ich möglicherweise zu viel Vermögen für das Bürgergeld, wobei ich mir hier unsicher bin. Bin davon ausgegangen, dass ein Vermögen von 150€xAlter erlaubt ist. Nun lese ich etwas von 40.000€ Schonvermögen im ersten Bürgergeldjahr und 15.000€ für die Jahre danach. Bin deutlich drunter nach der neuen Regelung, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Habe ich jetzt Anspruch auf Bürgergeld, wenn mein Vermögen unter 15.000€ liegt? Würden zumindest Miet- und Heizkosten / gesetzliche Krankenversicherungskosten übernommen werden? Falls ich eine Arbeitsstelle im Februar bekommen sollte, dann würde ich vermutlich irgendwas unter 1000€ für den Februar bekommen.

    Da ich meine aktuelle Arbeitslosigkeit schon während meines letzten BWZ angekündigt habe, müsste ich dann für diesen Monat einen WBA stellen? Geht das auch rückwirkend? Habe es meinem Sachbearbeiter ja noch im BWZ mitgeteilt und dafür eine Eingangsbestätigung bekommen.

    Bin für jede Hilfe dankbar.

    lg

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