Hallo zusammen,
es geht bei mir um meine Nebenkostenabrechnung die nur zum teil übernommen wurde. Die Begründung dafür erscheint mir absolut nicht schlüssig und auch irgendwie falsch.
In der Begründung wird geschrieben :
Das meinen Betriebskosten 528 Euro an Gesamtabschlägen gewährt wurden,aber nur 408 Euro an meinen Vermieter weitergeleitet wurden,und die gewährten Abschläge maßgebend wären.
Das bedeutet ja für mich das mir die 528 Euro bewilligt wurden,was denn ja auch in dem Leistungsbescheid steht.
Meine Miete wird vom Jobcenter Überwiesen an meinen Vermieter.
Weiterhin heisst es in der Begründung das es egal wäre ob meine Miete von mir oder denen Überwiesen wird. Und wenn zu wenig Überwiesen wird es mein Fehler sei, und ich die Differenz selber bezahlen muss. Denn ich habe zu Prüfen ob genug Überwiesen wird. Aber mehr wie den Leistungsbescheid zu Lesen kann ich ja nun auch nicht,ich habe ja keinen Zugriff auf das Konto meiner Vermieters,und kann dort einsehen ob die auch wirklich die Bewilligte Summe Überweisen.
Meine Sachbearbeiterin versteht das auch nicht so ganz was die Leistungsabteilung da treibt.
Nu Frage ich mich ob ich da was falsch Verstehe,oder der Sachbearbeiter der Leistungsabteilung da Mist macht?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias