Hallo,
ein naher Verwandter möchte für mich Beiträge in die Riesterrente einzahlen.
Gleichzeitig bin ich im Bürgergeld.
Ist diese Konstellation erlaubt?
LG
Hallo,
ein naher Verwandter möchte für mich Beiträge in die Riesterrente einzahlen.
Gleichzeitig bin ich im Bürgergeld.
Ist diese Konstellation erlaubt?
LG
Möglich ist das. Es darf nur nicht direkt an dich gehen.
Vielen Dank für die Antwort.
Wieviel darf der Verwandte maximal für mich einzahlen?
Was er möchte.
Gibt es seitens Bürgergeld-Regelungen überhaupt keine Obergrenze hinsichtlich Riester-Guthaben?
Das ist schräg.
Hallo"
Frage, wie lange besteht Ihr Riester-Vertrag schon? Bestand Ihr
Riester-Vertrag schon vor dem Leistungsbezug, oder soll jetzt
ein neuer Vertrag abgeschlossen werden?
Bitte nähere Erläuterung!
Gruß
Hallo,
ein Riester Vertrag soll jetzt, also während des Bürgergeld Bezugs, neu abgeschlossen werden.
Also verstehe ich das richtig:
Wenn der nahe Verwandte von seinem Konto direkt in mein Riester Konto einzahlen würde, würden weder die Einzahlungen als "Einkommen" angerechnet werden, noch das Guthaben als "Vermögen"? Und das ohne Obergrenzen? Ich bin gerade irritiert.
So liessen sich ja ein Großteil von Bürgergeld-Regelungen zu Einkommen und Vermögen komplett umgehen.
Ich kanns mir fast nicht vorstellen - Lese aber auf Jobcenter-Webseiten Ähnliches.
Ich wäre ja persönlich froh darüber, wundere mich dennoch stark.
Ich habe gerade vom Jobcenter die schriftliche Antwort erhalten:
"anrechnungsfrei ist die Riesterrente nicht."
Eine Erläuterung ist aber nicht enthalten.
Das ist jetzt ein Widerspruch zu der bisherigen Arbeitshypothese dieses Threads.
Drei Beiträge hintereinander zusammengefügt
Bitte Antwort abwarten
"hnungsfrei ist die Riesterrente nichtanhnungsfrei ist die Riesterrente nichtnrechnungsfrei ist die Riesterrente nicht
Hallo!
Das ist jetzt ein Widerspruch zu der bisherigen Arbeitshypothese dieses Threads.
Der Grund ist woanders zu suchen, nämlich bei Ihnen selbst und
den dürftigen Informationen im Eingangs-Thema. Allgemein der
Hinweis erneut aus aktuellem Anlass:
Für die Hilfestellung wird eine möglichst präzise Schilderung
der Problematik benötigt. Schon kleine vergessene Fakten
können eine andere Situation ergeben.
Gruß
Natürlich wäre auch eine Riesterversicherung als Vermögen zu berücksichtigen, wenn das Vermögen darauf die Freibeträge übersteigt. Aber, wie soll das gehen bei einem Vertrag, den es bisher noch nichtmal gibt? Das ist absolut nicht der Erwähnung wert.
Wieviel eingezahlt werden kann, ob es da Obergrenzen gibt, das musst du den Versicherungsvertreter fragen.
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