Nebenkostenabrechnung VOR Leistungsbezug

  • Hallo,

    Ich bin habe mich 2021 von meinem Mann getrennt und bin mit unseren Kindern zum 1.8 ausgezogen und Beziehe seit dem Leistungen.

    Das Jobcenter fordert jetzt von mir die Abrechnung 2021 bis zum 30.7. und die Abrechnung aus 2020. In diesem Zeitraum bezogen wir keine Sozialleistungen, ich hatte kein eigenes bzw, Zeitweise nur ein geringes Einkommen, mein Mann hat die Miete inkl. Nebenkosten alleine getragen.

    Bin ich verpflichtet die Nebenkostenabrechnungen vor Leistungsbeginn einzureichen?

    Natürlich habe ich für diesen Zeitraum auch keine Erstattung beantragt. 2021 hat mein Mann auch noch eine Weile in der ehemals gemeinsamen Wohnung gelebt, wie lange genau weiß ich nicht. Eine evtl. erhaltene Nachzahlung steht aus meiner Sicht ihm zu, genauso gibts aber auch keine Zahlungsforderung für evtl. Nachzahlung gegen mich.

    LG

    nima

  • Wenn im Zeitraum des Leistungsbezugs ein Guthaben zugeflossen ist, steht das auch dir zu, es ist egal, dass dein Mann Alleinverdiener war. Die Abrechnungen solltest du daher nachweisen, wenn du keine Probleme möchtest.

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