Hallo,
ich bin seit Mitte letzten Jahres ALG 2 Bezieher und der Jahreswechsel stellt mich vor ein paar Unsicherheiten.
Ich habe im Januar meinen Bescheid erhalten über die 500 Euro Bürgergeld. Die Heizkosten waren natürlich aufgrund der noch nicht vorhandenen Abrechnung nicht enthalten.
Ich bekomme von den Stadtwerken 720 Euro wieder. Leider ist nicht ersichtlich, wie sich das aus Strom/Heizkosten zusammen setzt.
Meine Fragen bezüglich der oben genannten Sachverhalten wären:
1. Stelle ich nun einfach einen formlosen Antrag auf die Heizkosten übernahme ? Gibt es eventuell einen Musterantrag oder muss ich eine komplett neue KDU ausfüllen?
2. Das mir die 720 Euro nicht zum Verjubeln bleiben ist mir bewusst. Mich würde einfach interessieren, ob ich das jetzt komplett abgeben muss oder ob die Damen und Herren beim Jobcenter berechnen, wie sich das zusammen setzt und ich dann eventuell die Rückzahlung für den Strom behalten kann ?
Vielen Dank
Lg