Ich hatte dem Jobcenter die Erbschaft mit Erhalt des Erbscheins gemeldet und das war in Ordnung.
Entscheidend für die Anrechnung beim JC ist der Zeitpunkt der Zuflusses der Erbschaft als verfügbares Mittel. (Wenn z.B. das Geld auf dem Konto einlangt, kann evtl länger dauern bei Erbstreitigkeiten oder bis zum Immobilienverkauf bzw. -Nutzung)
Neu ist, dass auch geerbte Geldbeträge beim Bürgergeld als Vermögen gelten.
Da muss ich allerdings noch nachprüfen, ob diese Regelung bereits ab 1. Januar oder erst nach der Übergangszeit ab 1. Juli 23 gilt!