Hallo zusammen,
ich beziehe Bürgergeld, ehemals ALGII und bin privat versichert. Ich habe einen Eigenanteil von fast 200€, was ich mir auf Dauer nicht leisten kann. Ersparnisse sind fast aufgebraucht.
Wenn mir mein Bruder den exakten Differenzbetrag, der nach Abzug des Jobcenter Zuschusses übrig bleibt, mit entsprechendem Verwendungszweck überweist, gehe ich recht in der Annahme, dass das dann eine zweckgebundene Einnahme darstellt? Wird diese dann nicht angerechnet?
Wäre es alternativ zulässig, dass mein Bruder den Betrag direkt an die Versicherung überweist?
Ich bin zur Zeit arbeitsunfähig erkrankt, daher wurde mir von meinen Ärzten eindringlich geraten, auf keinen Fall in den Basistarif zu wechseln, weil darin bestimmte Leistungen die ich brauche nicht enthalten sind.
Ich hoffe Sie können mir bei dieser Frage weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen