Ein Mietvertrag mit zwei Hauptmietern - Bedarfsgemeinschaft und Fragen

  • Hallo..liebes Forum

    ich möchte mit einer Bekannten eine Wohngemeinschaft gründen.

    Ich beziehe zur Zeit Bürgergeld in Stadt A und möchte nach Stadt B in ihre Wohnung ziehen. Ihr Hauptmietvertrag und Untermietvertrag sowie Umzugsgenehmigung Jobcenter Stadt A wurden dem Jobcenter Stadt B schon vorgelegt. Leider lehnt der Vermieter meiner Bekannten eine Untervermietung ab, aber einer ganz normalen Aufnahme in den bestehenden Mietvertrag stimmt er zu.

    Meine Frage ist nun, welche Unterlagen bzw. Bestätigungen benötigt das Jobcenter nun für eine Übernahme der KdU, ich möchte nämlich nicht, dass der Vermieter erfährt, dass ich Bürgergeld beziehe. Die Kosten der Miete und Nebenkosten würden wir uns exakt teilen und diese wären im ganz normalen Rahmen.

    vielen Dank für eure Antworten

  • Kosten der Unterkunft sind eine kommunale Leistung, das heißt, dass die örtliche Kommune (Stadt, Landkreis) die Vorgaben selbst erlässt. Deshalb gibt da auch nichts allgemein gültiges. Du solltest dich daher bei dem neuen Jobcenter melden und dort fragen, was benötigt wird.

  • aber einer ganz normalen Aufnahme in den bestehenden Mietvertrag stimmt er zu

    Völlig unabhängig davon, was das Jobcenter betrifft, solltet ihr ernsthaft darüber nachdenken, ob ihr wirklich einen gemeinsamen Vertrag wollt. Ihr solltet euch bewußt sein, dass es große Hindernisse geben kann, diesen wieder aufzulösen, wenn einer von euch ausziehen will. Die Streichung aus dem Mietvertrag bedarf dann auch wieder das Einverständnis des Vermieters, welches er nicht geben muss. Es bliebe dann nur die gemeinsame Kündigung, aber dann müsstet ihr beide ausziehen. Und das wäre dann eine durchaus ungünstige Situation.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Ergänzung zum Thema! Anmerkung von Kobold zum Mietrecht.

    Verschiedene Lösungsansätze bei der Beendigung eines

    gemeinsamen Mietvertrages durch die Mieter

    1. alle Hauptmieter kündigen den gemeinsamen Mietvertrag fristgerecht
    2. alle Hauptmieter einigen sich auf die Fortführung des Mietvertrages als Übergangslösung
    3. der gemeinsame Mietvertrag wird auf nur einen Mieter umgestellt und abgeändert


    Ein weiterer Punkt ergibt sich dann aus dem SGB II. Hier könnte das Jobcenter

    eventuell Gesprächsbedarf haben:

    Das Jobcenter wird die Einlassung, es wäre eine Wohngemeinschaft nicht

    so einfach hinnehmen. Dann von Tamar erwähnt:

    § 22 SGB II - Bedarfe für Unterkunft und Heizung

    Die Kosten der Miete und Nebenkosten würden wir uns exakt teilen und diese wären im ganz normalen Rahmen.

    Kosten der Unterkunft - Wikipedia.de

    Gruß

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