Das Jobcenter hat die Leistungen vorübergehend eingestellt.
Bei einem Telefonat wurde mir mitgeteilt dass dies aufgrund drei verpasster Meldetermine zustande kam.
Am 20.02 wurde ich angeblich darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Ich habe weder dieses Schreiben, noch vorherige Einladungen für einen Meldetermin erhalten.
Ich wurde diesbezüglich zuvor auch nicht Sanktioniert.
Aufgrund der Tatsache dass ich keine Leistungen erhalten habe, kommen nun aufgrund fehlgeschlagener Lastschriften zsätzliche Kosten auf mich zu.
Ist dies rechtlich gesehen so überhaupt möglich?
Wie kann nun vorgehen?