Bürgergeld - Tochter Ausbildung U25 und Einkommen Anrechnung in Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo,

    ich bin gerade ein wenig überfragt. Hier mal etwas zu meiner Situation.


    Wir sind ein 5 Personen Haushalt ( 3 Kinder im Alter von 18, 16 und 11 ) und bekommen Geld von 3 Unterschiedlichen Stellen.

    Ich, also der Vater, bekomme Rente.
    Die Mutter bekommt eine Grundsicherung, meine Rente ist da natürlich angerechnet. ( sie kann leider nicht arbeiten )

    Die 3 Kinder bekommen Bürgergeld, dieses wurde vom Amt auf meine älteste Tochter ( 18 ) angemeldet. Vorher lief das über meine Frau, das wurde vom Amt aber vor 2 Jahren geändert.

    Meine Tochter ( 18 ) besucht derzeit die höhere Handelsschule und macht im Juni ihren Abschluss. Auch die anderen beiden Kinder sind noch in der Schule.

    Jetzt ist es aber so, im August beginnt meine Tochter nach der Schule eine Ausbildung und verdient ca. 1000 Euro Netto. Solange die Ausbildung läuft, wohnt sie noch zuhause. Jetzt stellt sich aber die Frage, wie läuft das dann mit dem Bürgergeld. Hat meine Tochter überhaupt etwas von Ihrem Lehrgeld oder übernimmt sie weiterhin das Oberhaupt für ihre Geschwister? Sie möchte Ihr Geld gerne für den Führerschein und für den Hausstand sparen. Natürlich abzüglich der Einnahmen die vom Amt für sie dann wegfallen würden. Vielleicht kann mir hier ja jemand erklären was genau dann passiert wenn meine Tochter ihre Ausbildung anfängt.

    LG und Danke

  • Dann sollte im Fall dessen, dass die Tochter mit ihrem Einkommen nicht mehr hilfebedürftig ist und daher nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört, das ALG 2 über das 16jährige Kind laufen.

  • Wie sieht das dann mit dem Geld selber aus? Muss meine Tochter mit ihrem Lehrgeld uns dann unterstützen? Müssen wir aus unserer Wohnung ausziehen, da eine Person weg fällt?

  • Sie muss euch nicht unterstützen. Allerdings muss sie natürlich ihren Lebensunterhalt dann selbst bezahlen, also auch Mietanteil etc. Kindergeld wird dann ggf. beim Kindergeldberechtigten als Einkommen angerechnet.

    Ob eure Wohnung nach einem eventuellen Auszug zu teuer ist, kann ich nicht beurteilen. Solange sie wohnen bleibt, ändert sich eben nur, dass, wenn sie nicht hilfebedürftig ist, das Jobcenter dann nur noch 4/5 der Miete berücksichtigt und sie ihren Anteil selbst zahlen muss.

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