Folgende Sachlage:
Alleinerziehende + Kind bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Im unteren Stockwerk wohnt eine ältere, alleinstehende Dame (win-win-Situation) ohne Verwandtschaftsverhältnis. Das jobcenter hat dieses als Haushaltsgemeinschaft genehmigt.
Die Miete setzt sich wie folgt zusammen: 400Km, 200 Nk und 240 Euro Gasheizung.
Die Heizkosten werden vom Jobcenter zu 2/3 übernommen für die Bedarfsgemeinschaft.
Aber die Bruttokaltmiete wird zwischen BG und HG geteilt, sprich 300 Euro hat die ältere Dame zu zahlen und die Alleinerziehende auch 300 Euro. Ist das richtig so, oder müsste das Jobcenter da nicht auch 2/3, also 400 Euro übernehmen?
LG