Hallo zusammen,
ich habe ALG I Beantragt, diesen bescheid auch heute erhalten, da ich wusste das mein ALG I zum Leben nicht reicht, habe ich zusätzlich ALG II Beantragt, und beziehe diese schon seit dem 01.032023 Soweit so gut.
Nun stellt sich mir die Frage auf dem ALG I Bescheid steht nun:
Vom 01.03.2023 – 30.04.2023 vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers (01.03.2023 – 30.04.2023)
Und dann ab 01.05.2023 meine Leistung zu ALG I
Warum, erhalte ich den mein erstes ALG I zum 01.05.2023 ? warum nicht bereits zum 01.04.2023 ?
Und Frage 2: zahlt mir das Jobcenter den wie bereits zum 01.03.2023 weiter meine Miete?
Danke und Lieben Gruß