ALG I – ALG-II-Aufstockung

  • Hallo zusammen,


    ich habe ALG I Beantragt, diesen bescheid auch heute erhalten, da ich wusste das mein ALG I zum Leben nicht reicht, habe ich zusätzlich ALG II Beantragt, und beziehe diese schon seit dem 01.032023 Soweit so gut.

    Nun stellt sich mir die Frage auf dem ALG I Bescheid steht nun:

    Vom 01.03.2023 – 30.04.2023 vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers (01.03.2023 – 30.04.2023)

    Und dann ab 01.05.2023 meine Leistung zu ALG I

    Warum, erhalte ich den mein erstes ALG I zum 01.05.2023 ? warum nicht bereits zum 01.04.2023 ?

    Und Frage 2: zahlt mir das Jobcenter den wie bereits zum 01.03.2023 weiter meine Miete?


    Danke und Lieben Gruß

  • Das JC ist für die Agentur für Arbeit in Vorleistung gegangen, indem es Bürgergeld ohne Einkommen aus Arbeitslosengeld gezahlt hat. Deshalb wird sich das Jobcenter das Arbeitslosengeld von der Agentur auszahlen lassen. Die Agentur hält es, daher bis 30.4. zurück, damit das JC abrechnen kann. Wenn das noch in den nächsten Tagen erfolgt, kann es sein, dass die das Alg für April direkt ausgezahlt wird. Ansonsten erst für Mai.

    Je nachdem, ob nun für April oder Mai sinkt dann drin Bürgergeld um den Betrag des Alg,vwird also ein gutes Stück weniger. Ob das dann noch reicht, dass die Miete gedeckt ist: keine Ahnung, du schreibst ja keine Zahlen.

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