Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Problem: Ich beziehe seit dem 1 März 2021 Geld über Harz4. Ich habe mir im Februar 2020 ein Fahrrad gekauft.
Das Fahrrad wurde mir gestohlen(ca. 2021), als ich schon Harz4 bezogen habe, die Versicherung hat mir das Geld für den Verlust des Fahrrades ausgezahlt (ca. 2022).
Un zu der Frage: Das Fahrrad zählte als mein Vermögen, dass ich vor dem Bezug des Geldes besaß, das Geld das ich nun bekommen habe, müsste ja eigentlich nur eine Kompensation für meinen Verlust sein.
Zählt das Geld nun als mein Vermögen oder als Einkommen, dass mir das Jobcenter abziehen darf?.
Liebe Grüße
Lawa