Hallo Allerseits, ich habe eine Frage,
wie wird das ALG2 bei Aufstockung und bei Arbeitsaufnahme berechnet? Ich hab leider nichts richtiges in den Gesetzen gefunden aus dem ich schlau werde.
Ich hatte ein Nebengewerbe, und monatliches Kosten von ca 100 Euro. Dann hab ich im Veranlagungszeitraum anderthalb Monate vor Ende einen Job begonnen.
Das Jobcenter rechnet jetzt so, dass es die Monate einzeln betrachtet. Also im Monat der Arbeitsaufnahme ( Mitte des Monats) rechnen sie monatlich mit meinem EInkommen ab. das heist EInkommen - Freibetrag = Summe - Monatlicher ALG2 Betrag = Betrag der Rückforderung. Im Folgemonat dasselbe. Die Kosten des Gewerbes in den Vormonaten, in denen ich keine Einnahmen hatte berücksichtigen sie nicht.
Wie wird der Betrag der vom ALG2 abgezogen wird richtig gerechnet?
Gemittelt über den Zeitraum, also
Gesamteinkommen in den 6 Monaten
- Gesamtkosten in den 6 Monaten des Bescheidzeitraums
- Monatlicher Freibetrag x 6
oder so wie das Jobcenter das gerechnet hat monatlich? Wo steht das in den Gesetzen?
Und zweite Frage, ich habe mich zum 15. des einen Monats beim Jobcenter abgemeldet. Nach meinem Verständnis der Gesetze endet damit der ALG2 Bezug. Ich war ja unter anderem ab diesem Datum auch nicht mehr über das Jobcenter Krankenversichert, sondern über meinen Arbeitgeber. Alles was ich nach dem 15. an Leistungen noch bekommen habe, bekommt das Jobcenter natürlich zurück.
Das Jobcenter rechnet allerdings über den gesamten Bezugszeitraum und meinen Lohn der anderthalb Monate als Einnahmen. Das ist zu meinen Ungusten, da so die Rückforderung für den Betrag des halben Monats höher ist als ein halber Monat ALG2, da auch mein Lohn höher ist als das ALG2. Ist das rechtens? Gibts dazu eine Passage in den Gesetzen wo man die Vorgehensweise nachlesen kann?
Die Rechnung des Jobcenters ist also Lohn für den halben Monat
- Freibetrag
= Summe X
ALG2 betrag für den Monat
- Summe X
=Rückforderung
Statt ALG2 bis zum 15 (Tag der Abmeldung) Alles danach gezahlte = Rückforderung
Laut meinem Verständnis endet der Leistuntgsbezug/die "Mitgliedschaft" beim Jobcenter zum Tag der Abmeldung, und nicht am Ende des Berechnungszeitraumes.
Ich hoffe mein Anliegen ist verständlich