Hallo,
ich bin im Januar aus dem Ausland nach Deutschland zurückgekommen und habe eine möblierte Wohnung dauerhaft gemietet.
Ich habe Bürgergeled beantragt, es wurde jedoch nur ein Betrag von 355 Euro für die Wohnung anerkannt, die Mietkosten möbliert betragen 650 Euro.
Eine Begründung wurde nicht genannt.
Soll ich das so hinnehmen, ist das korrekt, oder soll ich Einspruch erheben?
Ich dachte, dass im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs die kompletten Kosten der Wohnung übernommen werden.
Danke