Bürgergeld - Mitbewohner verstorben - Eintritt Mietvertrag und Kosten der Unterkunft

  • Mitbewohner verstorben, Eintritt Mietvertrag. Vermieter will neuen Mietvertrag mit mir abschließen. Problem bei Beantragung Bürgergeld (bis jetzt noch kein Bezug)?

    Hallo,

    leider werde ich im April Bürgergeld beantragen müssen.

    Ein Familienangehöriger mit dem ich schon jahrelang zusammen wohnte (und den ich bis zum Tod pflegte) ist leider verstorben.

    Ich habe dem Vermieter angezeigt, dass ich als Mitbewohner und Familienangehöriger in den Mitvertrag eintreten will nach § 563BGB.

    Der Vermieter will nun einen neuen Mietvertrag zu alten Konditionen mit mir abschließen.

    Ich weiß, dass er eigentlich keinen Anspruch darauf hat (der alte gilt ja weiter), überlege aber trotzdem den neuen Mitvertrag zu unterschreiben um Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden.

    Ich frage mich nun ob das zu Problemen mit dem Jobcenter führen kann, wenn ich zum 01.04 den neuen Mietvertrag unterschreiben und ich mich zum Beispiel am 6.04 Bürgergeld beantrage (nicht rückwirkend).

    Eine Prüfung der Angemessenheit der Wohnung findet ja im ersten Jahr nicht statt.

    Vielen Dank.

  • Zu Problemen kann das natürlich führen, weil dein Antrag auf den Monatsersten zurück wirkt. Außerdem: wenn sich an den Konditionen nichts ändern soll, dann ist das mit dem neuen Mietvertrag doch sinnfrei.

  • Ich habe gedacht der Antrag wirkt nicht rückwirkend oder nur in Ausnahmefällen?

    Ich halte das mit dem neuen Mietvertrag auch für sinnfrei, kann aber momentan nicht auch noch Ärger mit dem Vermieter gebrauchen.

    Wäre ich auf der sicheren Seite, wenn ich erst zum 01.05 Bürgergeld beantrage?

  • Die Rückwirkung ist seit vielen Jahren im Gesetz verankert.

    Du solltest den Vermieter ganz einfach auf die gesetzlichen Regelungen hinweisen. Was soll es da für Ärger geben, wenn sowieso alles gleich bleiben soll?

    Das Verschieben auf Mai ändert nichts daran, dass erstmal der Verdacht aufkommen könnte, dass du da einen Vertrag zu Lasten Dritter abgeschlossen hast.

  • Ich bezweifle allerdings, dass alles gleich bleibt. Ich vermute mal, dass mit dem neuen Mietvertrag auch eine Mieterhöhung einhergeht. Ist leider sehr oft so. Neuer Mietvertrag, höhere Miete.

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