Hallo,
der neue Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft:
- gilt der auch, wenn man schon länger im laufenden Bezug ist, oder nur nach der Karenzzeit, wenn man neu beantragt hat?
- gilt der auch für Kinder, oder haben die eine niedrigere Summe, so wie beim ALG2?
- (darf ein Kind jetzt ein Girokonto auf seinen Namen haben, oder wie früher nur Sparbuch?)
LG
Polle