Hallo zusammen
bin neu hier und bräuchte bitte mal Euer Schwarmwissen. Da ich schon vor Einführung des Bürgergeldes im Leistungsbezug war, stellt sich mir die Frage ob ich keinen Anspruch auf Schonvermögen dadurch habe? Wird das nur bei Neuantragstellung gewährt? Zum Fall: Durch den Tod meines Vaters im Dezember, habe ich geerbt. Laut Jobcenter falle ich nun für 6 Monate aus dem Bezug. Ist das so richtig? Gilt das Schonvermögen hier nicht? Wie verhält es sich jetzt mit meinem Sohn, der über 25 ist, steht ihm noch Bürgergeld zu oder greift da wieder der wechselseitige Wille? Ich blicke da nicht mehr durch.