Hallo zusammen, bin bei meiner Suche über dieses Forum gestolpert und hätte gleich mal eine Frage.
Meine Stieftochter beginnt ab August eine schulische Ausbildung und wird ebenfalls im August 18 Jahre alt.
Nun flatterte eine Aufforderung zur Mitwirkung ein das für sie ein Antrag auf Bafög gestellt werden soll.
Soweit klar das andere Leistungen vorgehen, aber nach einigem lesen bin ich verwirrter als vorher.
Was ist wenn der Bafög Anspruch niedriger ist als ihr Bürgergeld? Pech gehabt oder wird Bafög nur angerechnet wie Einkommen und entsprechend der Rest normal weitergezahlt?
Danke im vorraus