Anlage EKS: Wo trägt man Sponsoring/Stiftungsförderung für ein Konzert
bei einem Musiker ein?
Folgender Fall:
K ist selbständiger hauptberuflicher Künstler (Musiker) und bezieht ALG II / Bürgergeld, da seine Einnahmen nicht für den Lebensunterhalt ausreichen.
K hat in vergangenen Bewilligungszeitraum ein Konzert veranstaltet und für die Deckung seiner Kosten wie Saalmiete, Fahrtkosten, Plakatwerbung etc. eine Förderung von einer Stiftung in Höhe von 600,- Euro erhalten. Zusätzlich hat K für das Konzert auch ein Sponsoring von einer Firma in Höhe von 200,- Euro erhalten.
Sowohl die Stiftung als auch der Sponsor bewilligen die Förderung unter der Bedingung, dass K das Konzert auch tatsächlich durchführt.
Von der Fördersumme von insgesamt 800,- Euro bezahlt K die Saalmiete in Höhe von 620,- Euro und die Kosten für ein Werbebanner an der Konzertlocation selbst in Höhe von 180,- Euro. Zusätzlich gibt er von vorherigen Einnahmen insgesamt 200,- Euro für Fahrtkosten und Plakatwerbung und sonstige Kosten für das Konzert aus.
Nach Ende des Bewilligungszeitraums muss K die abschließende Anlage EKS für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit ausfüllen:
1. Wo muss K die Stiftungsförderung und das Sponsorgeld bei seinen Einnahmen eintragen?
2. Wo muss K die verschiedenen Ausgaben eintragen?
3. K hat bei verschiedenen Auftritten insgesamt 400,- Euro Eintrittsgelder eingenommen, so dass er zusammen mit der Stiftungsförderung/dem Sponsoring Einnahmen von 1200,- Euro insgesamt hätte. Besteht die Gefahr, dass K einem Rückforderungsanspruch durch das Jobcenter ausgesetzt sein könnte? Was kann K dagegen unternehmen?