Kosten der Unterkunft unangemessen - Ablehnung - Erstausstattung möglich

  • Hallo Leute,

    ich wollte heute mal nach eurer Meinung fragen da ich mir nicht sicher bin ob das alles so richtig ist.

    Und zwar bin ich seit Dezember auf Wohnungssuche. Der Grund des Umzugs ist eigentlich nur der, weil es im aktuellen Haus asoziale Nachbarn gibt.

    Zum Einen wohnen in der Wohnung über mir so Albaner die fast nie die Wohnung verlassen und den ganzen Tag am Poltern sind. Wirklich ich habe mich lange gefragt was die dort oben treiben und kann es mir nicht erklären. Kinder haben die auf jeden Fall nicht. Achja auf den Balkon haben die mir auch schon uriniert...


    Und Zweitens wohnt neben mir ein drogensüchtiger Verrückter der ständig am Handwerken ist und mir auch regelmäßig Unrat in den Briefkasten wirft, meine Wohnungstür schon beschmutzt hat und auch sonst sehr laut ist. Besonders gerne erst am Abend oder Nachts. Achja bedroht und beleidigt wurde ich auch schon von ihm.


    Nun ich bin sowieso schon psychisch angeschlagen und finde dort absolut keine Ruhe mehr und es raubt mir alles den letzten Nerv.

    Die aktuelle Miete beträgt 456 € (Kalt+Betriebskosten) bzw. 548 Warmmiete (53m²). Die KDU hier liegt bei 433 €. Trotzdem hat das JC bisher die volle Miete getragen und auch nicht von mir verlangt umzuziehen.

    Was ich an der KDU etwas frech finde ist, dass diese im Juli 2021 festgelegt wurde. Seitdem gab es aber eine Inflation und die Mietkosten sind natürlich gestiegen. Zumal wir hier in einer Fast Großstadt mit knapp 100.000 Einwohnern leben. Was ich auch ungerecht finde, dass im Umland (wirklich Ar... der Heide) wo die Mieten viel günstiger sind (1000 Seelen Dörfer etc) die KDU 410 € beträgt.

    Es kann doch nicht sein dass für eine Großstadt nur 23 € mehr gewährt werden obwohl die Wohnungen hier um ein Vielfaches teurer sind!

    Wie gesagt suche ich seit Dezember und ich hatte im Januar auch eine Wohnung gefunden die mir gefiel und die innerhalb der KDU lag. Leider habe ich dort aber trotz Zusicherung des JC eine Absage erhalten.

    Allgemein kommt mal ganz selten eine Wohnung die der KDU entspricht und wenn dann hat sie meist nur 30m²...

    Nun habe ich eine Wohnung gefunden wo ich eine Zusage vom Vermieter erhalten habe. Diese ist 50m² groß und kostet 550 € warm, also genau wie die alte Wohnung.

    Aber die Kaltmiete+Betriebskosten betragen 495 €.

    Deshalb wurde mir der Umzug vom Jobcenter jetzt nicht genehmigt... Außerdem sagt das JC sie würden dann nur 433 € zahlen wenn ich umziehe und den Rest müsste ich selbst tragen. Genau wie die Umzugskosten und die Kaution.

    Achja ich bin Aufstocker mit Minijob habe also ca. 1200 € im Monat zur Verfügung.

    Die Kaution und Umzugskosten könnte ich auch zur Not noch selbst tragen. Und auch die 60 € Mehrbelastung würde ich in Kauf nehmen.

    Wie sieht es aber mit der Erstausstattung aus? Ich habe bisher nie eine erhalten. Habe auch eigentlich alles an Möbeln aber keine eigene Küche.

    In der aktuellen Wohnung gehört sie dem Vermieter. In der neuen Wohnung dem Vormieter der dafür aber Geld sehen will.

    Würde das Jobcenter die Küche im Rahmen einer Erstausstattung bezahlen auch wenn die KDU nicht im Rahmen liegt?

    Und würde es für den Fall dass mein aktueller Vermieter keinen Nachmieter akzeptiert auch eine doppelte Miete für einen Monat zahlen?

    Was ich auch nicht verstehe ist laut Wohngeldrechner liegt die zuschussfähige Miete hier bei 456 €. Beim JC heißt es 433 €.

    Lohnt sich ein Widerspruch? Eventuell ärztliches Attest besorgen dass es für mich psychisch nicht tragbar ist länger in der aktuellen Wohnung zu bleiben? Oder ist da nichts zu machen?

    Naja am wichtigsten wäre mir eigentlich nur dass ich die Sicherheit habe dass das JC die Küche bezahlt. Die Kaution wäre ja eh nur ein Darlehen. Die Umzugskosten sind überschaubar und ich hoffe einfach mal dass ein Nachmieter akzeptiert wird für einen Monat ansonsten sehe ich schwarz...

    Sorry für den langen Text. Würde mich freuen wenn jemand vielleicht was dazu sagen kann aufgrund bisheriger Erfahrungen.

    Liebe Grüße

    Hannes

  • Würde das Jobcenter die Küche im Rahmen einer Erstausstattung bezahlen auch wenn die KDU nicht im Rahmen liegt?

    Eine Erstausstattung nicht. Nur, was du nie hattest, also Küche. Wobei das nicht die Kosten der Küche des Vormieters sein muss.

    Und würde es für den Fall dass mein aktueller Vermieter keinen Nachmieter akzeptiert auch eine doppelte Miete für einen Monat zahlen?

    Nein.


    Was ich auch nicht verstehe ist laut Wohngeldrechner liegt die zuschussfähige Miete hier bei 456 €. Beim JC heißt es 433 €.

    Wohngeld und Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II sind nunmal nicht dasselbe.


    Lohnt sich ein Widerspruch?

    Keine Ahnung. Kommt darauf an, ob deine Stadt/dein Kreis über ein gerichtlich bestätigtes "schlüssiges Konzept" verfügt.


    Eventuell ärztliches Attest besorgen dass es für mich psychisch nicht tragbar ist länger in der aktuellen Wohnung zu bleiben?

    Kannst du versuchen, ändert aber nichts an der Unangemessenheit der Kosten.

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