Hallo zusammen,
Wie so viele stehe ich nun vor einem Häufchen Briefen mit Fragezeichen über dem Kopf.
Ich beziehe innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft momentan Bürgergeld zusammen mit meiner Partnerin und ihrem Kind. Ich bin leider am 21.11 arbeitslos geworden und die Bearbeitung meines ALG1 Anspruches dauerte Ewigkeiten. Ersatzweise zahlte das Jobcenter ALG2. Nun bekomme ich ab 1.05 volles Arbeitslosengeld ausbezahlt und das Jobcenter stellt natürlich seine Erstattungen.
Ich weiß dass ich diese nicht bezahlen muss da das die Stelle des Arbeitslosengeldes machen muss.
Nun steht in einem Brief zu meiner Kenntnisnahme, zwischen den beiden Parteien folgendes:
„Aus der nachfolgenden Tabelle sind die Erstattungsbeträge und bisherigen Leistungsansprüche ersichtlich.“
Zeitraum Erstattung
01.12 - 31.12.22 439,80
Bisheriger Leistungsanspruch 739,66
Dies zieht sich bis zum 30.04 so weiter so dass Erstattungen von 2105€ zu leisten sind, die Leistungsansprüche sind aber generell etwa 300 - 420€ höher. Ist die Differenz nun ein Indiz auf eine eventuelle Nachzahlung?
Bzw. der Leistungsanspruch das was ich hätte bekommen sollen?
Die Differenz aller Leistungsansprüche zusammen, abgezogen der Erstattungen ergibt einen Betrag von etwa 1900,-€, das kommt mir doch leicht unrealistisch vor. Was genau ist dieser Betrag?
Danke schon mal und ein schönes Wochenende allen