Hallo,
das Jobcenter verweigert mir die Erstattung der Kosten des WG Zimmers. Die Miete für das Zimmer (warm und möbliert)beträgt 320€ bei 16qm. Das JC meint, die Miete sei pro qm gerechnet unangemessen hoch. Aber man muss ja in die Berechnung auch die mitgenutzten Räume (Küche, Flur, Bad) einrechnen. Das JC verneint dies. Nun habe ich schon recherchiert, aber es scheint dazu kein obergerichtliches Urteil zu geben. Habt ihr einen Rat? Danke!