Mein Sohn (20) wird eine größere Summe als Jahres-Vorschuss erhalten. Hiervon muss er berufliche Anschaffungen tätigen. Er wird sich davon aber auch selber finanzieren können. Fällt also aus der Bedarfsgemeinschaft.
Ich habe 2 weitere Kinder im Haushalt. (18 Jahre, Schülerin, Pflegegrad 3) und ein 14 jähriger.
Wir bekommen Aufstockung, da ich berufstätig bin.
Meine Frage ist nun: muss mein Sohn uns miternähren? Oder reicht es, wenn er seinen Miet-und Nebenkostenanteil zusteuert?