- Offizieller Beitrag
Keine zusätzlichen Absetzbeträge zu Hartz-IV-Freibetrag für Ehrenamt
Alles anzeigenKassel (jur). Hartz-IV-Bezieher können bei Einkünften aus einer
ehrenamtlichen Tätigkeit zwar einen erhöhten Freibetrag von derzeit
250 Euro geltend machen, nicht aber zusätzlich weitere Absetzbeträge
für Versicherungen einfordern. Denn in dem erhöhten Freibetrag für
eine steuerprivilegierte ehrenamtliche Tätigkeit sind Absetzbeträge
für öffentliche und private Versicherungen und die Kfz-Versicherung
bereits enthalten, urteilte am Dienstag, 27. September 2022,
das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 7/14 AS 59/21 R).