Guten Abend und Hallo allerseits,
mein Kind wohnt (offiziell) bei einem anderen Elternteil als mir (tatsächlich aber bei mir) und lebt also in einer Bedarfsgemeinschaft. Das Elternteil bezieht für sich und das Kind ALG 2. Der Großvater des Kindes möchte ihm ein Konto einrichten - er liegt mir damit schon seit einiger Zeit in den Ohren. Wie gehe ich da am besten vor? Zwar darf mein Kind so etwas wie Schonvermögen besitzen, aber wieviel? Und muss das Amt darüber unterrichtet werden? (Eigentlich schon). Vielleicht könnte ich ja ein Konto einrichten, auf das mein Kind zeichnungsberechtigt ist. Aber wie legal ist das?
Ich war selber lange auf Hartz IV und bin jetzt GeringverdienerIn. Das andere Elternteil ist insofern nicht voll geschäftsfähig (sagt man das so?), als es in Amts-Angelegenheiten einen BetreuerIn hat.
Das ist mein erster Beitrag im Forum hier. Schön, dass es so etwas gibt.