Hallo liebe Mitglieder (m/w/d),
ich habe (ohne, dass ich dabei großartig Einzelheiten preisgeben kann) ein paar Fragen.
Die Antworten sind mit Sicherheit sehr einfach und wurden von mir u.U. sogar schon gegeben, aber im Zuge eines Widerspruchsverfahrens muss ich auf Nummer sicher gehen.
Eure allgemeinen Erfahrungswerte reichen mir aus, ich werde mich in dem o.a. Widerspruchsverfahren auf keine eurer Antworten stützen (wie auch...).
1. War es im Dezember 2021 möglich, neben dem vereinfachten Antrag (VA), einen Hauptantrag (HA) auf ALGII zu stellen?
Meine Meinung: JA
2. War es möglich, dass man einen dieser Anträge online (E-Mail, online-Plattform etc.) stellen konnte, ohne für die Übermittlung / den Eingang des Antrages eine Bestätigung zu erhalten?
Meine Meinung: NEIN
3. War es möglich, dass man nach Eingang des Antrages nicht eingeladen wurde und den Antrag selbst nicht mehr persönlich unterschreiben musste?
Meine Meinung: FRAGLICH, mit Tendenz zu NEIN
Worum es bei alldem wirklich geht, kann ich hier nicht ausführen, dazu ist dieses Forum, wie alle anderen auch, zu öffentlich; selbst mit DM/PM...
Ich weiß das alles ist schon ein Weilchen her, aber ich bin dennoch gespannt auf eure Antworten.