Hallo an alle!
Ich hab im ganzen Internet nicht gefunden, ob auch beim ALG1 Sanktionen verhängt werden können. Dabei meine ich nicht die Sperrfrist bei Selbstkündigung. Es geht mir mehr um Sanktionen z.B. wenn zu wenig Bewerbungen geschrieben werden, "Fortbildung" in Form von "Hilfe bei Bewerbung" usw. nicht besucht werden usw.
Hat jemand Infos zu Sanktionen.
Danke und Gruß