Hallo,
Eine Person der Gemeinschaft hat kaum Vermögen, die andere Person mehr als den Freibetrag für eine Person. Insgesamt liegt das Vermögen der Bedarfsgemeinschaft jedoch unterhalb der Grenze zum erheblichen Vermögen.
Ist es möglich, in einer (ehelichen) Bedarfsgemeinschaft Geld auf das Konto der anderen Person zu überweisen? Konkret so aufzuteilen, dass das Vermögen ausgewogen auf beide Personen verteilt ist? Oder handelt es sich dann um eine Schenkung, die anzugeben ist und ggf. den Anspruch mindert?
Viele Grüße und Danke
Lelio