- Offizieller Beitrag
Welche Sanktionen drohen beim Bezug von Bürgergeld
- Welche Folge hat eine Pflichtverletzung im Leistungsbezug
Alles anzeigenDer Gesetzgeber hat zum Jahreswechsel bekanntlich die Regelungen des SGB II geändert. Aus
Hartz IV wurde jetzt das so genannte Bürgergeld. Das neue Bürgergeld soll laut Gesetzgeber
Menschen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, den Lebensunterhalt sichern und sie
in Beschäftigung bringen. Es bringt, so zu lesen, konkrete Verbesserungen (gemeint ist wohl:
im Vergleich zu Hartz IV) mit sich*1). In der Praxis wird sich dieses Versprechen beweisen
müssen.
Fest steht jedenfalls, dass Empfänger des Bürgergeldes gegenüber dem Jobcenter auch Pflichten
zu erfüllen haben. Leistungsberechtigte ohne Job können dazu verpflichtet werden, nachweisen,
dass sie sich aktiv um eine neue Arbeitsstelle bemühen, zumutbare Arbeitsangebote, die Ihnen
das Jobcenter vorschlägt, annehmen oder an Maßnahmen teilzunehmen, die die Arbeitsagentur
für Sie organisiert. Die Pflichten sind u.a. oft in sogenannten Eingliederungsvereinbarungen
(ab dem 01.07.2023 Kooperationsplan genannt) geregelt. Auch haben Leistungsberechtigte
Personen die Pflicht sich unter anderem beim Jobcenter nach Aufforderung zu melden oder bei
einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen (sogenannte Meldepflicht).
Wenn diese Pflichten verletzt werden, ist ab dem 1.1.2023 wieder mit Sanktionen (jetzt offizielle
Leistungsminderungen genannt) zu rechnen. Des Weiteren muss ein Hilfebedürftiger in den in
§ 31 Abs. 2 SGB II genannten Fällen ebenfalls mit Sanktionen rechnen, welche auf zu
beanstandende Verhaltensweisen (kurz) vor dem Leistungsbezug beruhen. Hier lautet der Vorwurf
oft: Absichtliches Herbeiführen oder Verstärken der Hilfebedürftigkeit!
Ob sogenannte Pflichtverletzungen vorliegen, ist, wie so vieles im Bereich des SGB II, oft nicht
immer einfach zu beurteilen. Es drängen sich daher folgende Fragen auf:
- Welche Sanktionen drohen beim neuen Bürgergeld?
- Wie wird künftig mit den Sanktionen umgegangen? Hat sich die Beurteilung von Sanktionen erleichtert oder wird es künftig wieder zu zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen kommen? .............