Hallo
Ich und meine beiden Kinder (14 Jahre und 17 Monate) beziehen Bürgergeld. (alleinerziehend)
Heute bekam ich erneut eine Einladung zum Termin über meine berufliche Situation zu sprechen.
Bereits als mein Sohn 12 Monate alt war, kam schonmal eine Einladung (auch berufliche Situation) befand mich da noch in Elternzeit.
Ich soll unbedingt arbeiten gehen. Eine Betreuung habe ich nicht. Soll das Kind zur Oma geben. Die arbeitet aber auch auf Abruf
Gilt § 10 SGB II Zumutbarkeit auch bei Bürgergeld