Ich habe eine kleine Sozialbauwohnung mit WBS sie kostet warm 461.00 euro leider bin ich damit 20 euro über die Angemessenheitsgrenze. Als ich die Wohnung mit Zustimmung vom Jobcenter angemietet habe war diese noch angemessen. 14 Tage später leider nicht mehr,da der Kreis die Mieten neu berechnet und abgesenkt hat. Muss das Jobcenter trotzdem die nebenkostennachzahlung übernehmen? Oder unter den Umständen sogar die komplette Miete?
LG Grüße