- Offizieller Beitrag
Für die darlehensweise Übernahme von Energieschulden ist das Ausschöpfen
vorrangiger Selbsthilfemöglichkeiten vorauszusetzen.
Norm: § 22 Abs 8 SGB 2
Urteil LSG vom 28.03.2023L - 14 AS 260/22 ER
Für die darlehensweise Übernahme von Energieschulden ist das Ausschöpfen
vorrangiger Selbsthilfemöglichkeiten vorauszusetzen.